Die EBZ NHC Composites GmbH liefert schon seit vielen Jahren Bauteile und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen an unterschiedliche Kunden der Luftfahrtindustrie. Hierzu zählen u.a. Diehl Aviation, Continental Aerospace Technologies oder Zeppelin Luftschifftechnik.
Mit der bisherigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 wurden alle Teile im Modus „verlängerte Werkbank“ hergestellt. Das bedeutet, dass die benötigte Lufttüchtigkeitsbescheinigung EASA Form 1 für Bau – und Ausrüstungsteile nur durch den Kunden selbst ausgestellt werden durfte.
In dieser Konstellation sind viele Mitbewerber am Markt vorhanden, so dass eine Neukundengewinnung sehr schwierig war.
In 2020 haben wir entschieden die anspruchsvolle Zertifizierung als Herstellungsbestrieb für Luftfahrtgerät anzugehen, um uns einen strategischen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten. Der direkte Vertrieb an Endkunden, ohne eigenen Herstellungsbetrieb, ist damit möglich.
Nach intensiver einjähriger Vorbereitung haben das Projektteam unter Leitung von Markus Kopp (Qualitätsmanager) und Reinhard Vallant (Herstellungsleiter) das Genehmigungsaudit durch das Luftfahrt-Bundesamt Ende Oktober 2021 bestanden.
Im November hat die EBZ NHC Composites GmbH mit Sitz in Schemmerberg bei Biberach ihr gewünschtes Ziel erreicht und durfte die Genehmigungsurkunde als Herstellungsbetrieb für Luftfahrtgerät nach Part 21G in Empfang nehmen. Der Genehmigungsumfang umfasst das Rating C1/C2 – Ausrüstung und Teile in Faserverbundtechnologie (CFK / GFK).
Die Zulassung berechtigt die EBZ NHC Composites GmbH die Lufttüchtigkeitsbescheinigung EASA Form 1 für die hergestellten Teile selbst auszustellen. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der EBZ NHC Composites dar von dem wir uns einen Wettbewerbsvorteil erhoffen.
Bild: Vor einer im Bau befindlichen Passagiergondel des Zeppelin NT präsentieren Reinhard Vallant und Markus Kopp stolz die neue Zulassungsurkunde.